Beschwerden und Einsprüche

Obwohl sich die GREEN BRANDS Organisation GmbH (GBO) verpflichtet hat, ihr Bestes zu tun, um korrekte Dienstleistungen zu erbringen, kann es vorkommen, dass ein oder mehrere Aspekte der Dienstleistung nicht zur Zufriedenheit führen. In diesen Fällen kann eine Beschwerde oder ein Einspruch eingereicht werden.

Durch das Ausfüllen des Formulars im Anhang können Sie uns einen Einspruch oder eine Beschwerde mitteilen.

Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, müssen Beschwerden und Einsprüche schriftlich eingereicht werden. Es werden nur Beschwerden oder Einsprüche in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

Beschwerden und Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen nach Erlass der Validierungs-Entscheidung bzw. Veröffentlichung des Prüfergebnisses bei der GBO via Briefpost an das Headoffice (Wacholderbergstr. 29 in 90587 Veitsbronn / Deutschland) eingehen.

Wird dies nicht eingehalten – oder wenn die Beschwerde oder der Einspruch unzureichend begründet oder unvollständig ist – kann die GBO die Beschwerde oder den Einspruch zurückweisen und übernimmt keine Verantwortung für eine solche Beschwerde oder einen solchen Einspruch.

Die GBO entscheidet über die Zulässigkeit der Beschwerde oder des Einspruchs. Die GBO ernennt einen Ansprechpartner, der die Beschwerde oder den Einspruch untersucht. Alle Personen, die mit der Bearbeitung der Beschwerde oder des Einspruchs befasst sind, müssen sich von denjenigen unterscheiden, die das Audit oder die Bewertung durchgeführt und die Zertifizierungs- oder Validierungsentscheidung getroffen haben.

Der/die beauftragte(n) Personen werden alle notwendigen Informationen sammeln und überprüfen (soweit möglich), eine Ursachenanalyse durchführen, Vorschläge für das weitere Vorgehen machen und wo anwendbar, eine Korrektur und Korrekturmaßnahme durchführen. GBO wird sich um eine zeitnahe Lösung der Beschwerde oder des Einspruchs bemühen und alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die zur Beilegung der Beschwerde oder des Einspruchs erforderlich sind.

Die GBO teilt der/dem Beschwerdeführer oder dem Einspruchsführer innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Beschwerde oder des Einspruchs das Ergebnis und den Abschluss des Beschwerde- oder Einspruchsverfahrens schriftlich mit. Die GBO führt Aufzeichnungen über die Beschwerde oder den Einspruch, deren Lösung/Ergebnis und alle Maßnahmen, die zu ihrer Beilegung ergriffen wurden, einschließlich aller festgestellten Korrektur- und Korrekturmaßnahmen.

Die GBO wahrt die Vertraulichkeit der Beschwerde bzw. des Einspruchs während der Bearbeitung der Beschwerde oder des Einspruchs.

Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden oder Einsprüche darf unter keinen Umständen zu diskriminierenden Bedingungen führen.

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