Das GREEN BRAND Gütesiegel ist eine eingetragene und geschützte EU-Gewährleistungsmarke für ökologisch nachhaltige Marken (Unternehmen / Produkte / Dienstleister /Initiativen / Lebensmittel) mit einem neutralen, transparenten und unabhängigen Prüfverfahren.
Das GREEN BRANDS-Verfahren erfüllt alle grundlegenden Anforderungen, die gemäß Artikel 2 ,Absatz, 1 Buchstabe s, der ECGT-Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) für ein nicht-staatliches Zertifizierungssystem gelten:
- Die Anforderungen und Bedingungen müssen öffentlich zugänglich sein und bestimmte – in der Richtlinie festgelegte – Kriterien erfüllen.
- Die Zertifizierung muss auf einer unabhängigen Überprüfung durch Dritte beruhen.
- Die Einhaltung der Vorschriften muss von einer kompetenten, unabhängigen dritten Stelle im Einklang mit internationalen, unionsrechtlichen oder nationalen Normen (z. B. ISO 17065 oder den in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vorgesehenen Mechanismen usw.) überwacht werden.
- Das System muss transparent, glaubwürdig und allen Unternehmen zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen.
- Das System muss allen Unternehmen offenstehen, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen (Nicht-Exklusivität).
- Der Systemträger legt die Anforderungen in Absprache mit einschlägigen Experten und Interessengruppen fest.
- Das System muss die Verwendung eines entsprechenden Nachhaltigkeitszeichens ermöglichen.

Darüber hinaus behalten wir uns (nach vorangegangener rechtlicher Abklärung) die Ablehnung der Auszeichnung vor, wenn im Rahmen der Validierung Fakten bekannt werden, die gegen die neuen EU-EmpCo-Regelungen verstoßen. Dies betrifft u.a. Marken-Namen und Marken-Claims, wenn deren Berechtigung nicht vorab durch anerkannte Zertifizierungen bestätigt wurden und gleichzeitig durch das GREEN BRANDS Verfahren nicht legitimiert werden können – z.B. „Bio“. Als EU-Gewährleistungsmarke muss die GREEN BRANDS Organisation hier in jedem Fall die strengen gesetzlichen Regelungen einhalten.
Das Auszeichnungsverfahren umfasst drei wichtige Phasen:
Anmeldung /
Nominierung
Validierung
Überwachung
Anmeldung / Nominierung – der erste Schritt zur Auszeichnung als GREEN BRAND
Interessierte Marken (Unternehmen / Dienstleister / Produkte / Lebensmittel) können sich formlos via eMail anmelden. Darüber hinaus werden Marken auch nominiert von Interessensverbänden/NGOs, Medienpartner, dem Experten-Gremium und bereits ausgezeichnete GREEN BRANDS selbst.
Validierung – das Herzstück des Verfahrens
Bei Teilnahme erhalten die Unternehmen die entsprechenden Frage-/Prüfungsbögen zur Validierung. Diese wurden in enger Zusammenarbeit mit dem internationalen, wissenschaftlichen Nachhaltigkeitsinstitut SERI (Wien) dem Institut für Nachhaltigkeit INa der HWR Berlin sowie unabhängigen Unternehmensberatungen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, wie ALLPLAN sowie weiteren Experten entwickelt und unterliegen laufender Betreuung. Sachverständige werten die Bögen aus und prüfen die Belege bzw. etwaige weitere Zertifizierungen. Stichprobenartige Prüfungen der gemachten Angaben vor Ort sind ebenso vorgesehen wie detaillierte Rückfragen bei unklaren Angaben. Alle Angaben müssen detailliert durch aktuelle Dokumentationen der Unternehmen belegbar sein.
Mit der Auswertung wird der Level auf dem „GREEN BRANDS-Index“ ermittelt. Selbstverständlich erhalten alle Teilnehmer die Auswertung mit den transparenten Bewertungen zurück.
Das Experten-Gremium
Die Mitglieder des Experten-Gremiums (aus Wissenschaft, Nachhaltigkeitskommunikation und Nachhaltigkeitsberatung) erhalten umfangreichen Einblick in den gesamten Validierungsprozess. D.h. in alle Angaben der Validierung sowie der externen, neutralen und unabhängigen Auswertung. Hierbei können Mitglieder des Experten-Gremiums die auswertenden Sachverständigen auf deren Wunsch beraten, so dass die Validierungsergebnisse auf breiter Basis abgesichert und bestätigt werden. Es wird gewährleistet, dass beratende Mitglieder des Expertengremiums keinerlei wirtschaftliche (geschäftliche) Interessen auf dem betreffenden Markt haben.
Download der GREEN BRANDS
Validierungsbögen für:
Überwachung
Die Einhaltung der Vorschriften wird von einer kompetenten, unabhängigen dritten Stelle im Einklang mit internationalen, unionsrechtlichen oder nationalen Normen (z. B. ISO 17065 oder den in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vorgesehenen Mechanismen usw.) überwacht.
Alle ausgezeichneten Marken erhalten umfangreiche Leistungen und Vorteile.


